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Vorvertragliche Anzeigepflicht UnfallversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Vorvertragliche AnzeigepflichtUnter vorvertragliche Anzeigepflicht versteht man in der Unfallversicherung, dass der Versicherungsnehmer den Antrag korrekt, vollständig und wahrheitsgerecht auszufüllen hat. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Versicherer wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten und eine evtl. Leistung verweigern. Achten Sie daher immer darauf, dass alles korrekt angegeben wird ansonsten haben Sie Ihre Beiträge womöglich bezahlt, ohne eine Leistung zu erhalten.
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