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Leistung UnfallversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
LeistungEine Leistung der Unfallversicherung erfolgt, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von aussen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmassen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird, oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
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