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Krankenhaustagegeld UnfallversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
KrankenhaustagegeldSofern das Krankenhaustagegeld in die Unfallversicherung eingeschlossen wurde erfolgt die Leistung, wenn sich die versicherte Person wegen eines Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet. Dies gilt bis maximal zwei Jahre nach einem Unfall. Kuren, sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen sind davon ausgeschlossen.
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