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Gliedertaxe UnfallversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
GliedertaxeMit Hilfe der Gliedertaxe werden ca. 85% aller Invaliditätsfälle beurteilt und werden entsprechend abgerechnet. Die Höhe des Invaliditätsgrades bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit beträgt:
Zudem werden auch Tarife angeboten, die eine verbesserte Gliedertaxe haben und somit eine höhere Summe im Schadensfall zahlen. Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes. Bei einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch einen Unfall, werden die einzelnen Invaliditätsgrade aus der Gliedertaxe addiert. Es kann jedoch nur für ein Invaliditätsgrad von max. 100 % geleistet werden. Für Beschäftigte in Heilberufen oder Musiker, können spezielle Gliedertaxen gewählt werden, die für den jeweiligen Beruf wichtigen Körperteile höher bewerten. Diese sind dann entsprechend teuerer, da ja auch eine höhere Leistung erfolgt.
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