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Bezugsberechtigte Person UnfallversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Bezugsberechtigte PersonDie bezugsberechtigte Person wird in der Unfallversicherung widerruflich festgelegt. Diese erhält bei Tod der versicherten Person die vereinbarte Todesfallleistung. Wird hierzu keine Angabe gemacht, erfolgt die gesetzliche Erbfolge. Ansonsten die eingetragene Person. Sollten Sie bei einen laufenden Vertrag die bezugsberechtigte Person ändern wollen, ist dies kein Problem. Sie sollten jedoch darauf achten, dass die jeweils richtige Person auch im Versicherungsschein genannt wird.
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