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Berufsgruppe Unfallversicherung Übersicht
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- X - Y - Z BerufsgruppeIn
der Unfallversicherung unterscheidet man das Risiko einer versicherten Person
in Berufsgruppe A, B und K. Teilweise gilt für Frauen die Berufsgruppe F.
Nicht körperlich tätige Personen (Berufsgruppe A): -
Bei den meisten Versicherern alle Frauen
- Männer ohne körperliche
Berufstätigkeit
- Kaufmännisch, verwaltend, planend, lehrend
im Innen- oder Außendienst der Wirtschaft tätige Personen
-
Nicht berufstätige Personen, wie Rentner, Arbeitslose, Studenten (außer
Sportstudenten)
Körperlich tätige Personen (Berufsgruppe
B): - Männer mit körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit
(auch gelegentliche)
- Personen, die Maschinen bedienen, reparieren, warten
- Sportstudenten
- Berufskraftfahrer
-
Turn-,Tanz-, Sportlehrer
Kinder (Berufsgruppe K): - Kinder
bis zum 17. Lebensjahr (ab dem 18 Lebensjahr muss Umstellung in Erwachsenen-Tarif
erfolgen)
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