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Beitragsrückgewähr UnfallversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
BeitragsrückgewährEine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr, zahlt dem Versicherungsnehmer die eingezahlten Beiträge zurück. Wieviel dies genau sind, weicht vom Vertrag zu Vertrag ab. Eine Rückzahlung kommt daher zustande, da ein Teil der Beiträge für das Risiko und der andere Teil als eine Art Lebensversicherung bespart wird. In dem meisten Fällen ist so ein Vertragsart nicht sinnvoll da:
Fazit: Eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr ist in ca. 95% der Fälle nicht sinnvoll. Der Spruch "Wenn nicht´s passiert, bekommen Sie Ihr Geld zurück" ist nur ein Verkaufstrick um einen Vertragsabschluss zu machen. Also Finger weg von so einem Vertrag!
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